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   VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04   

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VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04 (https://dejure.org/2005,25223)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12.05.2005 - 2 K 1092/04 (https://dejure.org/2005,25223)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 12. Mai 2005 - 2 K 1092/04 (https://dejure.org/2005,25223)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Rückgabe einer Milcherzeugungsfläche bei Beendigung des Pachtverhältnisses

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 20.06.2002 - C-401/99

    Thomsen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu den Regelungen über die zusätzliche Abgabe für Milch des sekundären Gemeinschaftsrechts heißt es, dass es sich aus dem allgemeinen Sinn und Zweck der Regelung über die zusätzliche Abgabe für Milch ergebe, dass einem Landwirt eine Referenzmenge nur eingeräumt werden könne, wenn er Erzeugereigenschaft habe (EuGH, Urteil vom 15.01.1991 - Rs. C-341/89 -, Slg 1991, I-25 = NVwZ 1992, 462 f. - Ballmann - Rn. 9; Urteil vom 20.06.2002 - Rs. C-401/99 -, Slg 2002, I-5775 - Thomsen - Rn. 32).

    Zu den Regelungen in Art. 7 Abs. 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 hat der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften entschieden, dass diese Bestimmung ebenso wie die Regelung in Art. 7 Abs. 1 Unterabs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 auszulegen sei, nämlich dahingehend, dass derjenige, der Flächen übernimmt, die Erzeugereigenschaft besitzen müsse, um auch die an die Flächen gebundene Referenzmenge übernehmen zu können (EuGH, Urteil vom 20.06.2002 - Rs. C-401/99 -, Slg 2002, I-5775 = AgrarR 2002, 283 f. - Thomsen - Rn. 33 - 35).

    Genau in diese Richtung weisen auch die Ausführungen des Generalanwalts Léger im Schlussantrag in der Rs. C-401/99 - Thomsen vom 20.09.2001 (Slg 2002, I-5775).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu dieser Fragestellung im Zusammenhang mit der Entscheidung in der Rechtssache C-401/99 - Thomsen, welche zu den Regelungen in der Verordnung (EWG) Nr. 3950/92 ergangen ist, ausgeführt, dass es für das Entziehen einer Referenzmenge einer gesetzlichen Regelung bedürfe.

  • BVerwG, 18.12.2003 - 3 C 48.02

    Milchgarantiemenge; Milchquote; Pachtverhältnis, Beendigung des -; Pächterschutz;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Zur Auslegung von § 7 Abs. 3a MGVO und seiner Nachfolgevorschriften führte das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus, dass die auf die Pachtfläche entfallende Referenzmenge im Falle der Rückgewähr der Pachtfläche auch dann auf den Verpächter übergehe, wenn dieser nicht Milch erzeuge und auch nicht wieder an einen Milcherzeuger verpachte (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 15.11.1990 - 3 C 42/88 -, BVerwGE 87, 94 ff.; vom 19.03.1992 - 3 C 58/88 -, Buchholz 451, 512 MGVO Nr. 54; vom 18.12.2003 - 3 C 48/02 -, RdL 2004, 137 ff.).

    Sei keine Regelung getroffen, so verbleibe die Referenzmenge bei dem, bei dem sie sich befinde (Urteil vom 18.12.2003 - 3 C 48/02 -, RdL 2004, 137 ff.).

  • EuGH, 17.04.1997 - C-15/95

    EARL de Kerlast / Unicopa und Coopérative du Trieux

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Der Gerichtshof hat weiterhin zu Art. 7 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 1546/88 ausgeführt, dass eine Übertragung der Referenzmenge mit der Fläche, an die sie gebunden ist, nur möglich sei, wenn der Übernehmer Erzeugereigenschaft habe (Urteil vom 17.04.1997 - Rs. C-15/95 -, Slg 1997, I-1961 - EARL de Kerlast - Rn. 24.) Dann spricht aber vieles dafür, dass die Erzeugereigenschaft auch beim Verpächter im Zeitpunkt der Rückgabe der Pachtsache vorliegen muss, will er die Referenzmenge mit übernehmen.

    In den damals geltenden gemeinschaftsrechtlichen Regelungen sind vier ausdrückliche Ausnahmen von diesem Grundsatz der Flächenbindung vorgesehen, nämlich bei einer vorübergehenden Überlassung von Quoten, bei Ablauf eines Pachtvertrags zugunsten des weiter milcherzeugenden Pächters, bei Ausscheiden eines Erzeugers bei Übertragung der Flächen auf die öffentliche Hand und die Übertragung von Quoten im Gebiet der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (vgl. Schlussantrag des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer vom 11.06.1996 - Rs. C-15/95 -, Slg 1997, I-1961 - EARL de Kerlast - Rn. 34.).

  • EuGH, 13.04.2000 - C-292/97

    Karlsson u.a.

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Schließlich spricht es auch dafür, von einem Verpächter die Eigenschaft als Milcherzeuger zu verlangen, dass es nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften sogar gerechtfertigt ist, einem Erzeuger eine Milchquote zu versagen, der einen entsprechenden Antrag nicht mit dem Ziel der Wiederaufnahme der Vermarktung von Milch auf Dauer, sondern zu dem Zweck gestellt hat, aus dieser Zuteilung einen rein finanziellen Vorteil zu ziehen, indem er sich den Marktwert zunutze macht, den die Milchquote in der Zwischenzeit erlangt hat (Urteil vom 13.04.2000 - Rs. C-292/97 -, Slg 2000, I-2737 = EuGRZ 2000, 524 ff. - Karlsson - Rn. 57).
  • EuGH, 14.07.1998 - C-284/95

    Safety Hi-Tech

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Die Maßnahme dürfte auch dem gemeinschaftsrechtlich anerkannten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. nur Urteil vom 14.07.1998 - Rs. C-284/95 -, Slg 1998, I-4301= EuZW 1999, 252 ff.) genügen, weil sie mit der strengen Flächenbindung ein legitimes Ziel verfolgt, zum Erreichen dieses Ziels geeignet ist und das gewählte Mittel das Maß des Erforderlichen zur Erreichung des Ziels nicht übersteigt.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-2/92

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Dennis Clifford

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist dies hinsichtlich des gemeinschaftsrechtlichen Grundrechts auf Eigentum wohl auch unproblematisch, da die Verwertung kommerzieller Vorteile, welche Folge von marktsteuernden Maßnahmen im Rahmen einer gemeinsamen Marktorganisation nicht vom Schutzbereich dieses gemeinschaftsrechtlichen Grundrechts umfasst ist (EuGH, Urteil vom 24.03.1994 - Rs. C- 2/92 -, Slg 1994, I-955 = EuZW 1994, 563 ff. - Bostock).
  • EuGH, 27.01.1994 - C-98/91

    Herbrink / Minister van Landbouw, Natuurbeheer en Visserij

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Dieser Grundsatz der Bindung der Quote an den Betrieb ist auch wiederholt in der Rechtsprechung des Gerichtshofs betont worden (vgl. Urteil vom 27.01.1994 - Rs. C-98/91 -, Slg 1994, I-223 - Herbrink - Rn. 13).
  • BVerwG, 15.11.1990 - 3 C 42.88

    Referenzmengenübergang auf den Verpächter bei Rückgabe des Pachtbetriebes

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Zur Auslegung von § 7 Abs. 3a MGVO und seiner Nachfolgevorschriften führte das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung aus, dass die auf die Pachtfläche entfallende Referenzmenge im Falle der Rückgewähr der Pachtfläche auch dann auf den Verpächter übergehe, wenn dieser nicht Milch erzeuge und auch nicht wieder an einen Milcherzeuger verpachte (Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 15.11.1990 - 3 C 42/88 -, BVerwGE 87, 94 ff.; vom 19.03.1992 - 3 C 58/88 -, Buchholz 451, 512 MGVO Nr. 54; vom 18.12.2003 - 3 C 48/02 -, RdL 2004, 137 ff.).
  • EuGH, 15.01.1991 - C-341/89

    Ballmann / Hauptzollamt Osnabrück

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    In der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu den Regelungen über die zusätzliche Abgabe für Milch des sekundären Gemeinschaftsrechts heißt es, dass es sich aus dem allgemeinen Sinn und Zweck der Regelung über die zusätzliche Abgabe für Milch ergebe, dass einem Landwirt eine Referenzmenge nur eingeräumt werden könne, wenn er Erzeugereigenschaft habe (EuGH, Urteil vom 15.01.1991 - Rs. C-341/89 -, Slg 1991, I-25 = NVwZ 1992, 462 f. - Ballmann - Rn. 9; Urteil vom 20.06.2002 - Rs. C-401/99 -, Slg 2002, I-5775 - Thomsen - Rn. 32).
  • BVerwG, 22.01.1998 - 3 C 50.96

    Referenzmengenübergang; vorherige Einstellung der Milcherzeugung; Quotenleasing;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 12.05.2005 - 2 K 1092/04
    Die Fragen zur Auslegung der zitierten - zwischenzeitlich nicht mehr Geltung beanspruchenden - Verordnungen stellen sich, da für die Frage des Übergangs von Milchreferenzmengen auf die im Zeitpunkt des Übergangs des Teils des Betriebs geltende Rechtslage abzustellen ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 22.01.1998 - 3 C 50/96, BVerwGE 106, 134 ff.).
  • BVerwG, 19.03.1992 - 3 C 58.88

    Zwangsversteigerung - Referenzmengenübergang - Milch

  • BVerwG, 11.11.1993 - 3 C 37.91

    Milcherzeugung - Referenzmenge - Höchstbemessungsbegrenzung - Nutzung -

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